direkt marketing FORUM . Recht für Direktmarketer

Hier finden Sie aktuelle Urteile und Rechtstipps mit Relevanz für das Direkt- und Dialogmarketing. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden über die rechtliche Situation.

 

Jeder 100. Einkauf gratis…

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2009 stellt eine Werbung mit dem Versprechen „Jeder 100. Einkauf gratis“ weder eine unzulässige unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers dar noch handelt es sich hierbei um ein unzulässiges Gewinnspiel (BGH, Az. I ZR 31/06). Die Beklagte warb unter der Überschrift „Jeder 100. Einkauf gratis“ damit, dass in der Woche ab Montag, dem 27. September 2004 jeder 100. Kunde seinen Einkauf als Geschenk erhalte. Die Klägerin hielt dies für wettbewerbswidrig, weil die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher in unangemessener unsachlicher Weise beeinflusst werde und zudem eine unzulässige Koppelung eines Gewinnspiels an den Erwerb von Waren vorliege. Der BGH lehnte dies ab.


 

Achtung bei Werbe-E-Mails

Viele Unternehmen setzen bei ihren E-Mail-Marketing-Maßnahmen auf Autoresponderfunktionen. Welche Konsequenzen dies haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil. Der Fall: Bei einem Arzt ging Mitte Dezember 2008 eine von einem Unternehmen versandte Werbe-E-Mail ein, in der für dessen Dienstleistungen geworben wurde. Das Unternehmen bot dem Arzt an, eine eigene Domain für ihn zu erstellen. Eine Geschäftsbeziehung bestand zwischen beiden nicht. Der Arzt antwortete umgehend und verlangte Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Als Antwort erhielt er lediglich eine neue Werbe-E-Mail.


 

Unwirksame Einwilligungen bei Koppelung mit Gewinnspielen oder Gutscheinen

Gewinnspiele oder der Einsatz von Gutscheinen sind ein beliebtes Mittel zur Adressgenerierung und dem Erhalt einer Legitimation, dem Kunden Werbebotschaften zu schicken. Doch die aktuelle Rechtsprechung stuft Einwilligungserklärungen solcher Art, zunehmend als unwirksam ein.


 

So wird Dialogmarketing nicht zum „Va Banque“-Spiel

Angesichts der Wirtschaftskrise und des verschärften Datenschutzrechts setzen immer mehr Unternehmen auf IT-basiertes Database-Marketing, um trotz Kostendruck und Nachfrageloch die Abätze weiter anzukurbeln. Doch das neue Datenschutzgesetz birgt große Hürden für das Dialogmarketing. Die Integration und Konsolidierung der Kundendaten ist erforderlich, bevor Unternehmen unter den neuen Bedingungen ihre Maßnahmen intensivieren.


 

Veränderungen des gewerblichen Adresshandels

Es ist wie eine Berg- und Talfahrt in der Achterbahn: Hoffen und Bangen liegen in Sachen Reform des Bundesdatenschutzgesetzes im Moment eng beieinander. Noch kennt keiner den Ausgang der zur Zeit stattfindenden Debatten. Doch wenn auch die in jüngster Zeit erfolgten Anhörungen dafür sprechen, dass die Konsequenzen der Veränderungen der Datenschutzbestimmungen vielleicht nicht so weitreichend sein werden, wie befürchtet, ist es für alle Direkt- und Dialogmarketer im Moment von Interesse, sich zu informieren, welche rechtlichen Szenarien hier denkbar sind. Hören Sie doch mal rein, in den Law-Podcast.


 

Pflichtlektüre: Die schwarze Liste

Mit Beginn des Jahres ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft getreten. Eine sogenannte „schwarze Liste“ als Anhang zum UWG zählt auf, welche geschäftlichen Handlungen jetzt als irreführend und aggressiv gewertet werden und unter allen Umständen verboten sind. Auch wenn die Liste nicht wirklich viel Neues enthält, so sind die zahlreichen Verbote nun konkret ausformuliert, so dass die Werbungtreibenden die unzulässigen Verhaltensweisen selbst besser nachvollziehen können, ohne die Rechtsprechung im Einzelnen zu kennen.


 

Keine telefonische Kundenbefragung ohne Opt-In

Sie wollen eine Kundenbefragung zu Service und Beratung durch ein neutrales Meinungsforschungsinstitut durchführen lassen? Um die Kunden nicht unvorbereitet zu kontaktieren, kündigen Sie die Aktion mit einem persönlichen Brief an und geben die Chance, sich gegen den Telefonanruf auszusprechen? Sie sind der Meinung, dass dies dann unter rechtlichen Gesichtspunkten in Ordnung wäre? Nein, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und der beklagten Bank diese Vorgehensweise mit einer Opt-Out-Klausel auch bei Kontaktaufnahme über ein Marktforschungsinstitut im Kundenkreis untersagt.


 

Opt-In-Zusicherung schützt nicht vor Haftung

Die Opt-In-Regelung, die aktuell für den postalischen Werbeweg diskutiert wird, gilt schon seit geraumer Zeit für das Telefonmarketing. Dass Werbungtreibende sich jedoch nicht allein auf die Zusicherung des Adressverkäufers verlassen sollten, zeigt jetzt ein aktuelles Urteil.


 

Vergleichende Werbung mit Markenbildern

Haben Sie sich bei Ihren Marketingmaßnahmen auch schon die Frage gestellt, ob Sie bei vergleichender Werbung Bildelemente des Mitbewerbers verwenden dürfen? Die Antwort lautet: Sie dürfen. Zumindest wenn Rahmenbedingungen gegeben sind...


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